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Juragenda21

Die Zusammenarbeit von equiterre mit dem Kanton Jura im Rahmen der Juragenda 21 ist sehr vielfältig: equiterre hat eine Machbarkeitsstudie der Agenda 21 durchgeführt, die Revision des kantonalen Richtplans begleitet, einen Aktionsplan anhand eines Partizipationsverfahrens erarbeitet, eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt usw.

Seit 1999 verpflichtet sich der Kanton Jura der nachhaltigen Entwicklung anhand einer zweistufigen Strategie:

  • Er hat die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsförderung in seine Richtplanrevision integriert. equiterre wurde beauftragt, die Erarbeitung des neuen Richtplans in zwei Arbeitsgruppen (Verwaltung und Bürgerbeteiligung) zu unterstützen.
  • Er hat ein Agenda 21-Verfahren unter dem Namen «Juragenda 21» mit den zentralen Themen Gesundheitsförderung und Lebensqualität eingeleitet. Mit einem Partizipationsverfahren (Bürgerforum) hat equiterre einen Aktionsplan mit fünf Schwerpunktbereichen (Tourismus, Mobilität, Ernährung, Gesundheit am Arbeitsplatz und nachhaltige Gemeinden) erarbeitet. Die verschiedenen Aktionen werden seit 2002 umgesetzt und zielen darauf ab, die jurassische Bevölkerung zu sensibilisieren.

Die Juragenda 21 wurde vom «Départment de l’Environnement et de l’Equipement» (Umwelt- und Infrastrukturdepartement) lanciert und in enger Zusammenarbeit mit dem «Département de la Santé, des Affaires sociales et des Ressources humaines» (Departement für Gesundheit, Soziales und Personelles) ausgearbeitet. Die operative Leitung wurde einem Leitungsausschuss bestehend aus dem Kantonsplaner, der Beauftragten für Gesundheitsprävention und –förderung sowie der Leiterin von equiterre anvertraut. Nach einer ersten Bestandsaufnahme und dem Bürgerforum wurden fünf Schwerpunktthemen für die Juragenda 21 definiert.

Am 4. Juni 2002 hat die jurassische Regierung in einem Erlass die Massnahmen der Juragenda 21 verabschiedet. So konnte mit der Umsetzung der Massnahmen begonnen und eine Projektkoordinatorin eingestellt werden, die den Leitungsausschuss vervollständigte.

2004 wurde vorgeschlagen, den Aktionsplan der Juragenda 21 mit einer strategischen Achse zu erweitern, um die Verwaltungs- und Entscheidungsmethoden mithilfe von Weiterbildungen und neuen Instrumenten nachhaltiger zu gestalten. Die im Rahmen dieses Vorhabens entstandene Arbeitsgruppe wurde dazu beauftragt, die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Instrumente zu begleiten. Auch hat die Kantonsregierung eine Konsultativkommission für nachhaltige Entwicklung eingesetzt, die den Bemühungen des Kantons für Nachhaltigkeit mehr Nachdruck verleihen soll.

Mehrere Projekte wurden von der Arbeitsgruppe ausgearbeitet:

  • Eine Nachhaltigkeitsstrategie
  • Die Erleichterung der Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und insbesondere die Verbesserung der Instrumente zur Führungsunterstützung an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung

Die verschiedenen Einheiten der Juragenda 21 (Ministerien, Leitungsausschuss, Kommission, Arbeitsgruppe für nachhaltige Entwicklung) wollten ebenfalls nachhaltige Begleitungs- und Evaluierungsinstrumente einführen, damit sie ihre Verwaltungspraxis nachhaltiger gestalten konnten. 

Um diesen Anliegen gerecht zu werden wurde vorgeschlagen, sich zuerst den Ex-ante Instrumenten zu widmen, d.h. jenen Instrumenten die am Beginn der Entscheidungsprozesse wirken. Insbesondere empfahl die Arbeitsgruppe, an der Verbesserung der Kommunikationsprozesse zwischen Politik und Verwaltung und an der nachhaltigen Gestaltung der Verwaltungspraxis zu arbeiten. 

Am 17. August 2004 hat die jurassische Regierung die Vorschläge der Arbeitsgruppe gutgeheissen und ihr die strategischen Überlegungen über die Verbesserung der Kommunikationsprozesse zwischen Politik und Verwaltung anvertraut. Aufgrund einer sorgfältigen Analyse hat daraufhin die Arbeitsgruppe zusammen mit der Kantonskanzlei Verbesserungsvorschläge ausarbeitet. 

Im Bemühen um Kohärenz mit der Bundesebene, wurde der Referenzrahmen der kantonalen Nachhaltigkeitsstrategie an die «Strategie nachhaltige Entwicklung 2002», an das MONET-Projekt (Monitoring der nachhaltigen Entwicklung) sowie an den Raumordnungsbericht 2005 angepasst.
Dieser Referenzrahmen wurde am 7.März 2006 von der Regierung mit umgehendem Inkrafttreten verabschiedet. Ferner hat die Regierung folgende Massnahmen gutgeheissen: 

  • Vorbereitung der Regierungsgeschäfte: Vereinfachung, Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse
  • Information der AmtsleiterInnen: Einführung in den Referenzrahmen
  • Legislaturprogramm: Ausarbeitung des Programms im Hinblick auf den Referenzrahmen
  • Festlegung von Prioritäten: Zielsetzung der Departemente aufgrund des Referenzrahmens im Rahmen des Legislaturprogramms.

Auch die nachfolgende Regierung hat die Bemühungen um Nachhaltigkeit weitergeführt: sie hat einen Leitfaden zur Förderung der nachhaltigen Verwaltungspraxis erstellt.



Weitere Informationen

Ansprechperson:

  • Natacha Litzistorf, 022/329 99 29, litzistorf(at)equiterre.ch

Infomaterial: